Jeder Staat ist im Besitz eines eigenen IPR’s. Das bedeutet beispielsweise sowohl die Türkei als auch Deutschland haben ihr eigenes IPR. Manche Staaten knüpfen in einem gewissen Sinne ihr Recht an die Staatsbürgerschaft ihrer Bürger an, um in bestimmten Rechtsbereichen wie z.B. dem Erbrecht sicherzustellen das ihr nationales Recht auf diesem Gebiet Anwendung findet auch wenn der Staatbürger nicht im eigenen Heimatstaat lebt.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie insbesondere in folgenden Bereichen des Internationalen Privatrechts:
Die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist bei Sachverhalten mit Bezug zur Türkei und Deutschland von entscheidender Bedeutung, um Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Schuldverhältnissen, Familien- oder Erbrechtsangelegenheiten zu gewährleisten.