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TR
Internationales Familienrecht

SCHEIDUNGSANERKENNUNG TÜRKEI

Das Internationale Familienrecht umfasst die Eheschließung, den Güterstand, die Trennung- Scheidung und die damit verbundene Frage der Scheidungsanerkennung im Ausland sowie das Unterhaltsrecht als auch Fragen des Sorgerecht im grenzüberschreitendem Verkehr.

In Deutschland lebende Türken können sich in Deutschland scheiden lassen. Bei einem türkischen Ehepaar gilt das türkische Recht auch bei einer Scheidung vor einem deutschen Familiengericht. Die Ehepartner können sich in diesem Fall auch in der Türkei scheiden lassen. Leben die Ehepartner in Deutschland und hat auch nur einer der Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft wird auf die Scheidung deutsches Recht angewendet.

Anerkennung deutscher Urteile in der Türkei

Ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil entfaltet in der Türkei bzw. dem türkischen Rechtsraum keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Soll ein Scheidungsurteil, das in Deutschland ergangen ist, in der Türkei rechtswirksam sein, muss es dort durch den Beschluss eines türkischen Gerichtes anerkannt werden. Die wichtigste zu beachtende Besonderheit im Bezug auf eine Scheidungsanerkennung ist, dass die Parteien erst mit der Eintragung der Scheidung ins das türkische Personenstandsregister in der Türkei als geschieden gelten.

Dokumente und Verfahrensweise:

  • Rechtskraftvermerk des deutschen Scheidungsurteils sowie Vermerk der Apostille
  • Übersetzung des Scheidungsurteils in die türkische Sprache
  • Vollmachterteilung an türk. Anwälte über das türk. Konsulat

Rechtliche Begleitung

Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren der Anerkennung und sorgen für die notwendige juristische Korrespondenz zwischen den deutschen und türkischen Behörden, um die Eintragung in das türkische Personenstandsregister zeitnah zu erwirken.

Wichtiger Hinweis: Ohne ein förmliches Anerkennungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz) bleiben die Ehepartner nach türkischem Recht weiterhin verheiratet, was erhebliche Konsequenzen für das Erbrecht und den zukünftigen Personenstand hat.