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Wirtschaft & Personal

ARBEITSRECHT UND
ARBEITGEBERRECHT

Das Arbeitgeberrecht beschäftigt sich mit Unternehmen, die Problemlösungen rund um die Angestellten in Hinblick auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG), ordnungsgemäßen Abmahnungen und Arbeitsverträgen suchen.

Mit anderen Worten: das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir erstellen auf die Wünsche des Arbeitgebers zugeschnittene

Vertragsgestaltung & Beendigung

  • Arbeitsverträge (Kurzarbeit-, Geringfügigenbeschäftigungs-, befristeter Arbeits-, Leiharbeits-, Geschäftsführervertrag )
  • rechtlich einwandfrei Abmahnungen und Kündigungsschreiben
  • wehren Abfindungsforderungen ab
  • prüfen das vorliegen von Scheinselbständigkeit

Unternehmensberatung & Abwicklung

  • wickeln die Arbeitnehmerübernahme im Falle der Veräußerung des Betriebes auf den Rechtsnachfolger vertraglich ab
  • beraten bei drohender Insolvenz des Arbeitgeber
  • beraten Arbeitgeber über mögliche staatliche Fördermittel bei Beschäftigung besonderer Personengruppen
  • wehren Bußgeldstrafen und Ordnungsgeldern gegen den Arbeitgeber ab
  • klären Fragen rund um die Betriebsrente

Besondere Branchen wie die Baubranche werden beispielsweise auf effektive Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die SOKA – Bau oder geltenden Tarifverträge beraten.