Die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens droht. Grundsätzlich gilt für Unternehmer die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass das Gewerbe, welcher Art auch immer, lediglich angezeigt und die Gewerbesteuer gezahlt werden muß.
Lediglich die nachfolgenden Gewerbearten benötigen ein Genehmigung durch die zuständigen Behörden:
Das Mietrecht unterteilt sich in Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht. Die Kanzlei beschäftigt sich umfassend mit dem Gewerbemietrecht. Da der Gewerbemietvertrag nicht den umfassenden Schutz des Wohnungsmietrechts für Verbraucher genießt, ist auf folgende spezifischen Punkte besonders acht zu geben.