Wir beraten Sie nach dem Strommarktgesetz iVm. DurchführungsVO Türkei bei Fragen um Netzanschluss, Netzzugang, Netzentgelte sowie die Vertretung vor der Regulierungsbehörde Ankara.
Eine wichtige Erweiterung des erneuerbaren Energiemarktes ist das im Mai 2005 verabschiedete Gesetz Nr. 5346 EEG / YEK Kanunu. = Gesetz zur Nutzung von EE – Ressourcen zur Stromerzeugung. Durch das Energiemarktgesetz und die entsprechenden Verordnungen wurden die Rahmenbedingungen für die Liberalisierung des Marktes sowie die Annäherung an die EU-Politik geschaffen. Somit wird die Attraktivität des Energiemarktes für einheimische und ausländische Unternehmen gefördert.
Visualisierung der Marktentwicklung und der Kapazitäten im türkischen Energiemarkt.
Rahmenbedingungen für die Annäherung an die EU-Politik und Förderung der Marktattraktivität.
Hinweis zum YEK Kanunu: Das Gesetz Nr. 5346 bildet die fundamentale Säule für Investitionen in erneuerbare Ressourcen zur Stromerzeugung und regelt die staatlichen Anreizsysteme für in- und ausländische Akteure.