TR
Erneuerbare Energien & Photovoltaik

SOLARENERGIE IN DER TÜRKEI

Die Kanzlei ist tätig für Projektentwickler und Betreiber von Photovoltaikanlagen. Wir beraten unsere Mandanten umfassend.

Wir arbeiten dabei eng in unserem langjährigen Netzwerk mit Ingenieuren und Kooperationspartnern, die Ihre Interessen vor Ort sichern und schützen, zusammen. Unsere Expertise umfasst die Errichtung, Inbetriebnahme und Übertragung von Anlagen sowie die Vergütungsfragen des türkischen EEG.

Beratungsleistungen & Schwerpunkte

Projektierung & Errichtung

  • Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen
  • Vergütungsfragen des türkischen EEG
  • Kauf von schlüsselfertigen Anlagen
  • Verpachtung von Industriedächern

Netz & Eigenversorgung

  • Fragen des Netzanschlusses
  • Verhandlungen mit Verteilnetzbetreibern
  • Vertragliche Gestaltung von Eigenversorgungsmodellen
  • Finanzierungsberatung

Subventionen & Boni

Basis-Subvention: 13,3 US-Cent/kWh.

  • PV-Module: +1,3 US-Cent/kWh
  • Solar-Zellen: +3,5 US-Cent/kWh
  • Wechselrichter: +0,6 US-Cent/kWh
  • Mechanik & Halterungen: +0,8 US-Cent/kWh

Aktuelle Marktentwicklungen & Gesetzgebung

1. Photovoltaik & Lizenzierung

Für Projektvorhaben ab 500 kw/h bedarf es einer Lizenz zur Stromerzeugung, unter 500 kw/h ist die Produktion lizenzfrei. Gemäß EPDK-Beschluss wurden Zeitfenster für Anträge (z.B. 600 Anträge im Juni 2013) geschaffen. Bis 2013 sollen Lizenzen bis zu 3000 MW erteilt werden. Besondere Nachweise über Messungen sind erforderlich.

2. Lizenzfreie Erzeugung bis 1 MW

Nach Verordnung Nr. 28513 wurde die Grenze von 500 kw/h auf 1 MW angehoben (potenziell bis 5 MW). Ziel ist die Förderung von KMU, Bildungsinstitutionen und Farmen. Überproduktion kann in das zentrale Netz verkauft werden.

3. Finanzierung & EBRD-Kredite

Die EBRD stellt 200 Mio. USD für lokale Banken bereit. Inländische juristische Personen (z.B. Ltd./GmbH oder A.S./AG) können zinsgünstige Kredite für EE-Projekte beanspruchen. Ideal auch für deutsche Exporteure in Verbindung mit Hermesabsicherungen.

4. Das neue Strommarktgesetz

In Kraft seit 31.01.2013: Lizenzen werden für max. 49 Jahre (min. 10 Jahre) vergeben. Eine Lizenz kann für mehrere Anlagen derselben Quelle auf unterschiedlichen Flächen erteilt werden. Wettbewerbsstärke wird bei Vergabe berücksichtigt.

5. Wichtiger Hinweis: Vorübergehender Stopp durch EPDK

Aufgrund von Art. 14/I des geänderten Strommarktgesetzes wurden Neuanmeldungen für lizenzfreie Stromerzeugung (bis 1 MW) vorübergehend gestoppt, bis eine neue sekundäre Regulierung zur Klärung technischer Prozesse, Kontrolle und Anmeldung veröffentlicht wird. Dies dient der Vermeidung von Rechtsproblemen in der Praxis.